Ausweitung der gespaltenen Zahlung (Split Payment) in Italien • 2017

05.07.2017

Das 2015 eingeführte System der gespaltenen Zahlung (Split Payment) sieht vor, dass Rechnungen an öffentliche Körperschaften (Staat, Region, Provinz, Gemeinden, usw.) zwar mit MwSt. ausgestellt werden, die Zahlung der MwSt. jedoch von den Körperschaften direkt an den Staat erfolgt.

Ab 01.07.2017 wird dieses Verfahren, wie bereits mitgeteilt, auch auf Rechnungen von Freiberuflern und Handelsagenten mit Quellensteuerabzug ausgeweitet, welche bisher von der Regelung befreit waren.

Auch der Anwendungsbereich des „Split Payment“ wird ausgedehnt und betrifft Rechnungen an:

  • öffentliche Körperschaften
  • von öffentlichen Körperschaften beherrschte Gesellschaften
  • inländische börsennotierte Gesellschaften (Börsenindex FTSE MIB)

Die für das Bezugsjahr 2017 vom „Split Payment“ betroffenen Subjekte sind in 5 unterschiedlichen Verzeichnissen des Finanzministeriums veröffentlicht, welche Sie unter folgendem Link finden:

http://www.finanze.gov.it/opencms/it/fiscalita-nazionale/Manovra-di-Bilancio-2017/Scissione-dei-Pagamenti-d.l.-n.-50_2017/

Während Rechnungen an öffentliche Körperschaften in elektronischer Form (FatturaPA) gestellt werden müssen, ist die elektronische Rechnungsstellung an die oben genannten kontrollierten bzw. börsennotierten Gesellschaften nicht notwendig. Folgender Hinweis ist auf den Rechnungen anzugeben:

„Gespaltene Zahlung laut Art. 17-ter DPR 633/72 bzw.
Scissione dei pagamenti ex art. 17-ter DPR 633/72“

Falls wir die „FatturaPA“ für Sie im Internet-Portal eingeben, so bitten wir Sie, uns die Rechnungen im gewohnten Rechnungsformat mit allen erforderlichen Angaben (v.a. Ämterkodex, CIG, CUP, usw.) zukommen zu lassen. Dieses Dokument wird anschließend an die „FatturaPA“ angehängt.

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