Lehrlinge im Handwerk • 2017

20.06.2017

Das im Frühsommer 2016 für den Handwerksbereich abgeschlossene Landesabkommen sieht vor, dass die Entlohnungen der Lehrlinge, welche ab 01.07.2016 eingestellt wurden, im Vergleich zu den früheren Abkommen abgesenkt werden. Neu ist, dass sich die schulischen Leistungen direkt auf die Entlohnung auswirken:

 Lehrjahr  %-Satz der Bruttoentlohnungeines
 qualifizierten Arbeiters
 %-Satz der Bruttoentlohnung eines qualifizierten
 Arbeiters bei Notendurchschnitt > 7,5
 1. Lehrjahr  35   35
 2. Lehrjahr  50   60
 3. Lehrjahr   60   70
 4. Lehrjahr   70   80

Wer das Klassenziel nicht erreicht, kommt nicht in die nächste „Stufe“ der Entlohnung.
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