Das im Frühsommer 2016 für den Handwerksbereich abgeschlossene Landesabkommen sieht vor, dass die Entlohnungen der Lehrlinge, welche ab 01.07.2016 eingestellt wurden, im Vergleich zu den früheren Abkommen abgesenkt werden. Neu ist, dass sich die schulischen Leistungen direkt auf die Entlohnung auswirken:
Lehrjahr |
%-Satz der Bruttoentlohnungeines
qualifizierten Arbeiters |
%-Satz der Bruttoentlohnung eines qualifizierten
Arbeiters bei Notendurchschnitt > 7,5 |
1. Lehrjahr |
35 |
35 |
2. Lehrjahr |
50 |
60 |
3. Lehrjahr |
60 |
70 |
4. Lehrjahr |
70 |
80 |
Wer das Klassenziel nicht erreicht, kommt nicht in die nächste „Stufe“ der Entlohnung.