Am Samstag, den 27. Mai 2017 wurde die Nachfolgeregelung der mit März abgeschafften Gutscheine (Voucher) genehmigt. Das Dekret zur Regelung der gelegentlichen Arbeitsleistung „dopo voucher“ wird voraussichtlich noch diese Woche von der Abgeordnetenkammer und dem Senat verabschiedet.
Bestimmungen
Um Missbrauch zu vermeiden, werden sowohl den Arbeitgebern, als auch den Arbeitnehmern neue, strengere Grenzen gesetzt. Anbei eine Gegenüberstellung der neuen Regelung (laut derzeitigem Entwurf) zur Gelegenheitsarbeit und der ex-Voucher-Regelung:
"Alte" Voucher-Regelung | Neue Regelung | |
Unternehmensgröße | Keine Grenze | Bis zu 5 Arbeitnehmer |
Maximalbetrag brutto Pro Unternehmen |
Keine Grenze | 5.000 € brutto (bzw. 7.000 € für Studenten, Pensionisten, Arbeitslose) |
Maximum pro Arbeitnehmer |
2.666€ brutto | 2.500€ (ob brutto oder netto ist noch unklar) |
Mindestarbeitszeit | Keine | 4 Stunden |
Kosten pro Std. | 10€ = 7,5€ netto | 12,5€ = 8,5€ netto |
Beiträge | 25% | 32% |
Meldeprozedur | Aktivierung/Zuweisung Internetseite Nisf |
Elektronischer Vertrag, voraussichtlich über Internetseite der Nisf zu versenden |
Nach Veröffentlichung der genauen Durchführungsbestimmungen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah auch über eventuelle erneute Änderungen informieren.