Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen, wovon zwei Wochen im Laufe des „Anreifungsjahres“ (Entstehungsjahr) genossen werden müssen. Die restlichen beiden Wochen müssen innerhalb der folgenden 18 Monate genossen werden (z.B. Urlaub 2017 innerhalb Juni 2019).
Wir empfehlen, die Urlaube frühzeitig einzuplanen, da die Auszahlung nur mehr bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich ist.