Ab Juli 2017 muss das neue Ansuchen um Familiengeld vorgelegt werden. Für die Berechnung werden die Einkommen des Jahres 2016 herangezogen.
Durch die von den Arbeitnehmern neu vorgelegten Ansuchen kann es somit vorkommen, dass sich die auf den Lohnstreifen ausbezahlten Beträge ab Juli 2017 - je nach Einkommen - erhöhen oder vermindern.