Abschaffung Voucher • 2017

20.03.2017

Am Freitag, den 17. März wurden vom Ministerrat die Artikel 48, 49 und 50 des Job Acts, welche die Entlohnung durch Gutscheine (Voucher) ermöglicht hatten, abgeschafft. Damit ist auch das am 28. Mai geplante Referendum hinfällig.
Die Regierung um Paolo Gentiloni will die nächsten Wochen nutzen um die gelegentliche Mitarbeit neu zu regeln.

Weitere Beschäftigung möglich?

Lt. Gesetzesdekret, welches bereits am darauffolgenden Tag, und somit am Samstag, den 18. März in Kraft getreten ist, ist es nicht mehr möglich neue Voucher zu kaufen. Vermutlich gilt dies auch für die telematische Einzahlung mittels F24. Vom Nisf wurden diesbezüglich allerdings noch keinerlei Auskünfte erteilt.

Dadurch ergeben sich nun zwei Situationen mit entsprechenden Möglichkeiten:

Fall 1: es ist noch ein Guthaben auf dem Nisf-Konto vorhanden
Bereits gekaufte Voucher (bzw. einbezahlte Beträge mittels F24) können noch bis zum Jahresende aufgebraucht werden.

Fall 2: momentan ist kein Guthaben auf dem Nisf-Konto
Ist aktuell kein Guthaben auf dem Nisf Konto, ist aufgrund der kurzfristigen und drastischen Entscheidung weder geklärt, ob die zum heutigen Zeitpunkt bereits gemeldeten Gelegenheitsarbeiter noch weiterhin beschäftigt werden können, noch wie bereits erbrachte Leistungen im März vergütet werden sollen.

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