Familienmitglieder, welche höchstens 90 Tage bzw. 720 Stunden pro Jahr im Betrieb mitarbeiten, müssen nicht beim Nisf (Inps) versichert werden.
Für die Versicherung beim Unfallamt (Inail) gilt: wenn das Familienmitglied nicht mehr als zwei Mal im Monat und höchstens 10 Tage im Jahr im Betrieb mitarbeitet, muss es nicht versichert werden.