Steuergutschrift Ankauf Videoüberwachungssysteme oder Alarmanlagen • 2017

01.03.2017

Im Haushaltsgesetz 2016 ist ein Steuerguthaben für die im Jahr 2016 getätigten Anschaffungen digitaler Videoüberwachungssysteme oder Alarmanlagen durch Privatpersonen vorgesehen. Dasselbe gilt für Verträge mit privaten Überwachungsdiensten. Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, ist ein eigener Antrag notwendig, welcher zwischen 20.02.2017 und 20.03.2017 elektronisch an die Einnahmenagentur zu versenden ist. Der Prozentsatz zu welchem die Spesen gefördert werden, wird von der Einnahmenagentur innerhalb 31.03.2017 veröffentlicht und ist abhängig von den zur Verfügung gestellten Geldmitteln und dem Betrag der eingereichten Anträge.

Sollten Sie einen Antrag um Steuergutschrift einreichen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung.

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