Ab dem 01.03.2017 ändern sich die Bestimmungen in Bezug auf die Absichtserklärungen für den MwSt.-freien Einkauf von gewohnheitsmäßigen Exporteuren. In der Erklärung gab es bisher 3 Auswahlmöglichkeiten:
Die Möglichkeit für den Zeitraum ist ab 01.03.2017 nicht mehr vorgesehen.
Für Absichtserklärungen, welche bis 28.02.2017 ausgestellt worden sind, gilt:
Bitte kontrollieren Sie in Abstimmung mit Ihrem persönlichen Betreuer für die Finanzbuchhaltung, ob Sie Absichtserklärungen ausgestellt oder erhalten haben, welche ab dem 01.03.2017 nicht mehr gültig sind.