Die ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehene vierteljährliche Meldung der Ein- und Ausgangsrechnungen wurde wieder abgeändert. Die Meldung ist nun halbjährlich elektronisch zu versenden. Dafür sind folgende Termine vorgesehen:
Zeitraum | Termin |
1. Halbjahr | 18.09.2017 |
2. Halbjahr | 28.02.2018 |
Für jede Rechnung sind detaillierte Angaben zu machen (Bezeichnung Kunde/Lieferant, Rechnungsnummer und -datum, Grundlage, MwSt.-Satz, MwSt., Art des Geschäftsvorfalles).
Die Strafen für eine unterlassene/fehlerhafte Versendung betragen 2 Euro pro Rechnung (max. 1.000 Euro pro Quartal). Um diese Strafen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die Buchhaltungsunterlagen vollständig und termingerecht bereitgestellt werden. Ebenso notwendig ist eine vollständige Erfassung der Kundendaten.