Die Unternehmensgüter, welche Gesellschaftern oder Familienangehörigen zur Verfügung gestellt und nicht zu Marktbedingungen vergütet werden, mussten bisher an die Einnahmenagentur gemeldet werden. Dasselbe galt für Finanzierungen, welche Privatpersonen Gesellschaften oder Einzelunternehmen gewährt haben. Diese Meldung wurde nun rückwirkend ab dem Bezugsjahr 2016 abgeschafft.