Die Intrastat-Meldungen für die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Waren und Dienstleistungen wurden ursprünglich ab dem Bezugsjahr 2017 abgeschafft. Die Abschaffung wurde nun wieder ausgesetzt, d. h. für das Jahr 2017 sind die Intrastat-Meldungen für den Einkauf weiterhin abzugeben.