Mit Stabilitätsgesetz 2017 wurde eine Steuerbegünstigung zu Gunsten von Mitarbeitern mit hoher Qualifizierung, welche ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, beschlossen. Die Voraussetzungen sind folgende:
Für Nicht-Italiener gelten zusätzlich noch folgende Bedingungen:
Treffen diese Bedingungen zu, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, für 5 Jahre nur 50 % seines in Italien erwirtschafteten Einkommens zu versteuern