Mit Stabilitätsgesetz 2017 wurde eine Steuerbegünstigung zu Gunsten von Mitarbeitern mit hoher Qualifizierung, welche ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, beschlossen. Die Voraussetzungen sind folgende:
- Vor Einreise muss der Wohnsitz mindestens 5 Jahre im Ausland bestanden haben.
- Der Wohnsitz muss für mindestens 2 Jahre nach Italien verlegt werden, um dort einer Tätigkeit mit „hoher Spezialisierung“ nachzugehen.
Für Nicht-Italiener gelten zusätzlich noch folgende Bedingungen:
- Sie müssen mindestens 2 Jahre im Ausland einer Arbeit nachgegangen sein bzw. ein Studium absolviert haben.
- Sie müssen eine Studientitel vorweisen (Laurea).
Treffen diese Bedingungen zu, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, für 5 Jahre nur 50 % seines in Italien erwirtschafteten Einkommens zu versteuern