Steuerbegünstigung für hochqualifizierte Rückkehrer und Nicht-Italiener • 2017

24.01.2017

Mit Stabilitätsgesetz 2017 wurde eine Steuerbegünstigung zu Gunsten von Mitarbeitern mit hoher Qualifizierung, welche ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, beschlossen. Die Voraussetzungen sind folgende:

  • Vor Einreise muss der Wohnsitz mindestens 5 Jahre im Ausland bestanden haben.

  • Der Wohnsitz muss für mindestens 2 Jahre nach Italien verlegt werden, um dort einer Tätigkeit mit „hoher Spezialisierung“ nachzugehen.

Für Nicht-Italiener gelten zusätzlich noch folgende Bedingungen:

  • Sie müssen mindestens 2 Jahre im Ausland einer Arbeit nachgegangen sein bzw. ein Studium absolviert haben.

  • Sie müssen eine Studientitel vorweisen (Laurea).

Treffen diese Bedingungen zu, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, für 5 Jahre nur 50 % seines in Italien erwirtschafteten Einkommens zu versteuern

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