Die Beitragsbegünstigung für Lehrverträge für Betriebe unter 9 Mitarbeitern wurde (bisher) noch nicht verlängert. Dies bedeutet, dass diese Reduzierung für Lehrverhältnisse, welche ab 2017 abgeschlossen werden, nicht mehr angewandt werden kann.
Durch den „Jobs Act“ wurde zwar eine andere Form von Begünstigung für Lehrlinge beschlossen, hierzu fehlen allerdings noch sämtliche operativen Anleitungen des Nisf.