Innerhalb 28.02.2017 kann beim Unfallamt wieder um die Reduzierung der Prämienzahlung für das Jahr 2016 angesucht werden, wenn alle Bestimmungen der Arbeitssicherheit eingehalten werden und jährlich zusätzlich 3 Maßnahmen in Bezug darauf getroffen werden (z. B. Einführung Managementsystem, Ausbildung Mitarbeiter usw.). Sollten Sie in diesen Anwendungsbereich fallen (mit Ihrem Berater der Arbeitssicherheit abzuklären), bitten wir Sie, sich so schnell als möglich an uns zu wenden, damit wir den Antrag termingerecht elektronisch einreichen können.