Kilometergeld • 2016

22.11.2016

Da es sich bei der Auszahlung des Kilometergeldes um eine beitrags- und steuerfreie Entschädigung handelt, werden diese Beträge bei Kontrollen häufig überprüft. Achten Sie daher darauf, dass nur die effektiv zurückgelegten Kilometer vergütet und diese auch dokumentiert werden. Bei Falschangaben oder unzureichender Dokumentation wird eine Strafe von 6.000 € zuzüglich der Strafe für die Nichtentrichtung der Beiträge verhängt.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol