Die mit dem Stabilitätsgesetz 2015 eingeführte Beitragsreduzierung (8.060 € für 3 Jahre) wurde für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung einiger Abänderungen verlängert (3.250 € für 2 Jahre). Für Anmeldungen und Umwandlungen ab 2017 hingegen wurde diese nicht verlängert.
Unter diesem Aspekt wäre es eventuell sinnvoll, 2017 geplante Anmeldungen und Umwandlungen noch im heurigem Jahr durchzuführen. Bitte erinnern Sie sich auch daran, dass für die Prüfung der Voraussetzungen ein aktueller Auszug Arbeitsamt mitgeschickt werden muss.