Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in Form einer Vorauszahlung innerhalb 16. Dezember und einer Saldozahlung innerhalb 16. Februar des nächsten Jahres erfolgen.
Die Aufwertung der Abfertigung sowie die Steuerberechnung wird von uns vorgenommen und im monatlichen Einzahlungsvordruck F24 berücksichtigt.