Ab November 2016 ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:
- Handel und Dienstleistungen: Die im November geplante Lohnerhöhung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben und wird somit nicht ausbezahlt.
- Freiberufe: Auszahlung einer einmaligen Produktionsprämie von 300 € brutto für das Jahr 2015. Der Betrag wird im Verhältnis der Teilzeit und zu den im Jahr 2015 beschäftigten Monaten ausbezahlt. Des Weiteren wird der Betrag auf 75 € brutto reduziert, wenn der Mitarbeiter bereits übertariflich entlohnt wurde.