Schließlich noch ein Hinweis, welcher nichts mit dem Haushaltsgesetz zu tun hat. Für Steuersubjekte, die in anderen EU-Ländern Einkäufe vornehmen oder Verkäufe in diese Länder tätigen, ist vorab die Eintragung in das sogenannte MIAS-Verzeichnis (MwSt.-Informations-Austausch-System) notwendig. Bitte prüfen Sie vor Durchführung der Auslandsgeschäfte, ob Ihr Kunde oder Lieferant in diesem Verzeichnis eingetragen ist. Die Kontrolle kann einfach durch Eingabe der MwSt.-Nummer unter folgendem Link vorgenommen werden: http://www1.agenziaentrate.gov.it/servizi/vies/vies.htm
In einer Mitteilung hat die Einnahmenagentur Anfang Oktober darauf hingewiesen, dass sie damit beginnt, von Amts wegen Streichungen aus dem Verzeichnis vorzunehmen. Betroffen davon sind Inhaber einer italienischen MwSt.-Nummer, die in das Verzeichnis eingetragen sind, jedoch in 4 aufeinander folgenden Quartalen keine Intrastat-Meldung abgegeben haben. Die Einnahmenagentur hat nun die Prüfung für das Jahr 2015 vorgenommen. In Kürze wird sie den betroffenen Steuersubjekten ein Schreiben zustellen, in welchem die Streichung angekündigt wird. Diese wird dann 60 Tage nach Mitteilung wirksam. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung.