Entwurf Haushaltsgesetz 2017 • 2016

21.10.2016

Vor kurzem hat die Regierung den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2017 verabschiedet. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen bzw. Neuerungen, welche aus steuerlicher Sicht geplant sind.


Super-Abschreibung

Die Super-Abschreibung soll auf die 2017 durchgeführten Erwerbe von neuen Anlagegütern ausgedehnt werden. Die Förderung besteht darin, dass für die steuerlichen Abschreibungen die Anschaffungswerte um 40 % erhöht werden können. Das bedeutet, dass von einer Investition in Höhe von 100.000 Euro über die Abschreibungsdauer verteilt 140.000 Euro von der Einkommenssteuergrundlage in Abzug gebracht werden können. Für Investitionen im Bereich der Digitalisierung ist sogar eine Erhöhung der steuerlichen Abschreibungen von 150 % vorgesehen. Unverändert ausgenommen bleibt der Erwerb von Immobilien und gebrauchten Anlagegütern.


Körperschaftssteuer Ires

Die Ires (Einkommenssteuer der Kapitalgesellschaften und Körperschaften) soll von 27,5% auf 24 % gesenkt werden


Änderung Einkommensbesteuerung Unternehmen

Die Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in doppelter Buchhaltung soll an jene der Kapitalgesellschaften angeglichen werden. Anstelle der progressiven Steuersätze (Steuersätze steigen mit steigendem besteuerbarem Einkommen) soll ein fixer Steuersatz von 24 % eingeführt werden. Dieser gilt jedoch nur für Gewinne, die nicht entnommen werden.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften in einfacher Buchhaltung soll die Steuergrundlage künftig wie bei Freiberuflern nach dem Kassaprinzip ermittelt werden. Das heißt, Erlöse sind erst bei deren Inkasso zu versteuern und Aufwände können erst bei Zahlung steuerlich in Abzug gebracht werden.


Verlängerung Steuerbegünstigungen Umbauarbeiten

Die bestehenden Steuerbegünstigungen für Umbauarbeiten sollen verlängert werden. Der Steuerabzug für Wiedergewinnungsarbeiten soll auch 2017 bei 50 % belassen werden. Beim Steuerabzug von 65 % für Energiesparmaßnahmen ist eine Verlängerung von 5 Jahren vorgesehen. Für bestimmte Maßnahmen ist die Erhöhung des Steuerabzugs auf bis zu 75 % geplant.


Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen

Für Grundstücke und Beteiligungen im Eigentum von Privatpersonen soll es auch 2017 die Möglichkeit einer begünstigten Aufwertung geben.

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