Bilateraler Solidaritätsfonds (F.I.S.) • 2016

21.10.2016

Wie im Januar-Rundschreiben mitgeteilt, wurde mit Januar 2016 beim Nisf/Inps der bilaterale Solidaritätsfonds errichtet, an welchen Betriebe mit mehr als 6 Mitarbeitern Beiträge entrichten müssen.

Da die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen erst mit 9. September veröffentlicht wurden, musste bisher der Beitrag nur von Betrieben mit über 15 Mitarbeitern bezahlt werden.

Mit Oktober müssen nun auch die Betriebe ab 6 Mitarbeitern die laufenden Beiträge in Höhe von 0,45 % (1/3 zu Lasten des Arbeitnehmer, 2/3 zu Lasten des Betriebes) sowie die Nachzahlung der Beiträge ab Jänner leisten.

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