Allgemein: Arbeitnehmer, welche im selben Betrieb mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen auf Zeit insgesamt mehr als sechs Monate bedienstet waren, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf unbestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten zu beantragen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.
Gastgewerbe: Arbeitnehmer, welche eine Saisonbeschäftigung hatten, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf bestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten zu beantragen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.