Gesellenprüfung von Lehrlingen, Neuerungen und Allgemeines • 2016

10.08.2016

Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden. Nachdem für die entsprechende Meldung nur eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro verspätete Meldung) vermieden werden können.

Speziell für den Sektor Handwerk und Industrie wurde die Lehre ab Juli 2016 neu geregelt. Die größten Unterschiede treten bei der Entlohnung auf, welche nun folgendermaßen gestaffelt ist:

  • 1. Lehrjahr 35 %
  • 2. Lehrjahr 50 %
  • 3. Lehrjahr 60 %
  • 4. Lehrjahr 70 %
Als „Lehrjahr“ versteht sich nicht nur die 12 Monate, sondern auch die positiv abgeschlossenen Schuljahre: Beispiel: Ein Lehrling wird im April eingestellt. Die erste Bedingung (12 Monate) wären damit im April des Folgejahres erreicht. Die zweite Bedingung wird aber erst Mitte Juni (nach Abschluss des Schuljahres) erfüllt (außer bei Blockunterricht). Hier würde dann die 35 % für zusätzliche 1,5 Monate gelten (Mai und Juni). Erreicht der Lehrling das Klassenziel nicht, erhält er auch nicht die prozentuelle Erhöhung des Tariflohnes (somit soll eine Art Belohnungssystem geschaffen werden). Schließt er mit „besonderen schulischen Leistungen“ (=Jahresgesamtdurchsnittsnote 7,5) ab, erhält er für das kommende Lehrjahr eine Zulage von 10 %.


Allgemeines zur Lehre in Südtirol:

Die Lehre ist in Südtirol dual aufgebaut. Das heißt, die Ausbildung des Lehrlings erfolgt am Arbeitsplatz und zusätzlich im Unterricht an den Berufsschulen.
Lehrverhältnisse dauern je nach Beruf 3 oder 4 Jahre. Die Lehrberufe und die entsprechenden Lehrzeiten sind in der Lehrberufsliste festgelegt.
  • Dreijährige Lehren führen zu einer beruflichen Qualifikation (Berufsbefähigungszeugnis)
  • vierjährige Lehren zu einem Berufsbildungsdiplom
  • Lehrlinge welche die berufliche Qualifikation (3 Jahre) erworben haben, können mit einem weiteren einjährigen Lehrvertrag das Berufsbildungsdiplom erhalten (70% der Entlohnung)

Um als Jugendlicher eine Lehre absolvieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
  • Mindestalter von 15 Jahren und Höchstalter von 24 Jahren und 365 Tage
  • Positiv abgeschlossene Mittelschule

Auch der Betrieb muss bestimmte Voraussetzungen einhalten bzw. Dokumentation vorlegen, um Lehrlinge beschäftigen zu dürfen:
  • Mitteilung der Standards für die betriebliche Lehrlingsausbildung (bei Anstellung des ersten Lehrlings)
  • Ansuchen Zusatzgenehmigung für Minderjährige
  • Einhaltung der Höchstgrenzen
  • Arbeitssicherheit
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