Ab dem 01.01.2017 werden die Ausgabeautomaten schrittweise auf eine elektronische Übermittlung der betreffenden Tageserlöse an die Einnahmenagentur umgestellt. Nachdem es eine Übergangsphase bis zum 31.12.2022 gibt, ist davon auszugehen, dass sich die jeweiligen Lieferanten der Automaten um den Austausch kümmern.
Ob auch die Tabak-Ausgabeautomaten von der Regelung betroffen sind, muss von der Einnahmenagentur noch mitgeteilt werden.