Mit dem Lohnstreifen des Monats Juli wird das Guthaben bzw. die Schuld laut dem Vordruck 730-4 (Steuererklärung 730) verrechnet.
Die Verrechnungen bleiben für den Arbeitgeber neutral, da jene Beträge, die den Arbeitnehmern als Guthaben ausbezahlt werden, von der Lohnsteuerschuld im F24 abgezogen werden und umgekehrt.