Ja |
Nein |
Absetzbare oder abzugsfähige Aufwendungen |
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Hatten Sie Ausgaben für Arzt-, Krankenhausrechnungen und Medikamente, die im Jahr 2015 bezahlt wurden (Minimum 129 €)?
- Arzt- und Krankenhausausgaben
- Kassazettel Medikamente (Angabe Steuernummer verpflichtend)
- Zahlungsbelege für Linsen, Sehbrillen, Prothesen, medizinische Geräte, usw.
- Rechnungen für Physiotherapie
- Behandlungsspesen für behinderte Personen
- mediz.Aufwendungen für schwerkranke Personen (auch wenn nicht zu Lasten) bzw. pflegebedürftige Angehörige
Eventuelle Rückvergütungen durch die Sanitätseinheit den entsprechenden Rechnungen beilegen.
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Besitzen Sie ein privates Hypothekardarlehen (Bau, Kauf, Sanierung)? Bitte Zinsbestätigung von Seiten der Bank, eventuell erhaltenen Landesbeitrag, usw. beilegen. |
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Besitzen Sie eine private Unfall- und Lebensversicherungen? Bestätigung des Versicherungsinstitutes (Zahlung allein genügt nicht!) beilegen. Evtl. Bestätigung Auszahlungen von Lebensversicherungen innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss beilegen. |
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Haben Sie 2015 nachstehend angeführte Sonderausgaben getätigt?
- Einschreibegebühren für Kindergärten, Schulen oder Universitäten
- Spenden an anerkannte Organisationen (Bestätigung der Organisation beilegen)
- Beerdigungsspesen
- Tierarztspesen
- Spesen für den Besuch von Kinderhorten oder für Tagesmutterdienste
- Ausgaben zur Betreuung von pflegebedürftigen Personen (ärztliche Bestätigung notwendig)
- Spesen für Heimpflege (nur für den Teil der Pflege, muss auf Rechnung getrennt angeführt sein)
- Einschreibegebühren für sportliche Aktivitäten von Kindern/Jugendlichen zwischen 5 und 18 Jahren
- Maklergebühren für den Ankauf einer Erstwohnung
- Mieten von Universitätsstudenten
- Sonstige Sonderausgaben:
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Haben Sie Pflichtversicherungsbeiträge bzw. freiwillige Beiträge einbezahlt?
- Pflichtversicherungsbeiträge für Gesellschafter, Unternehmer und Freiberufler
- Sozialbeiträge für Hausangestellte sowie Pflegebedienstete
- Nachkauf von Studienjahren bzw. Zusammenlegung der Rente
- freiwillige Weiterversicherung für die Rente
- Hausfrauenrente
- Einzahlung in Zusatzrentenfonds (inkl. jener, welche für zu Lasten lebende Personen getätigt worden sind)
Notiz: |
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Leisten Sie Unterhaltszahlungen an Ex-Ehepartner/in (ohne Zahlungen an Kinder). Belege samt Angabe der Steuernummer und Kopie des Trennungs- bzw. Scheidungsurteils beilegen. |
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Sind Sie Mieter einer Wohnung? Kopie Mietvertrag beilegen, um eventuellen Absetzbetrag zu prüfen. |
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Kann die Steuerförderung 20 % für den Erwerb bzw. Bau von Wohnimmobilien, welche unter speziellen Vo-raussetzungen, für einen Gesamtzeitraum von mindestens acht Jahren vermietet werden, angewandt wer-den? Bitte Dokumentation beilegen. |
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Haben Sie 2015 Arbeiten für Wiedergewinnungsarbeiten (50 %) durchgeführt? Beizulegende Unterlagen:
- Baukonzession
- Mitteilung an das Arbeitsinspektorat, sofern notwendig
- Rechnung und Banküberweisung mit Angabe Gesetz Art. 16-bis DPR 917/1986
- Erhaltene Beiträge von Seiten der Provinz oder anderen öffentlichen Körperschaften
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Haben Sie 2015 eine Garage oder einen Autoabstellplatz als Zubehör zur Erstwohnung gekauft oder gebaut? Kaufvertrag, Rechnung und Banküberweisung mit Angabe Gesetz Art. 16-bis DPR 917/1986 beilegen. |
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Haben Sie (im Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten) Möbel und Haushaltsgeräte gekauft (50 %)? Rechnung und Banküberweisung (Art. 16-bis) bzw. Zahlungsbestätigung Bancomat/Kreditkarte beilegen. |
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Können Sie die Steuerförderung für Energiesparmaßnahmen (65 %) geltend machen?
- Kopie der eidesstattliche Erklärung über die durchgeführten Arbeiten (vom zugelassenen Sachverständigen)
- Bestätigung der Mitteilung an das ENEA
- Kopie der Rechnungen samt Banküberweisungen mit Angabe Gesetz 296/2006 Art. 1 Absatz 344 – 347
- Erhaltene Beiträge von Seiten der Provinz
Die Förderung ist nur dann anwendbar, wenn nicht um Beiträge angesucht worden ist!
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