Die Höchstbeträge für Gelegenheitsarbeit wurden für das Jahr 2016 bisher unverändert beibehalten.
Dies bedeutet, dass eine Person insgesamt 7.000 Euro netto/Jahr als Gelegenheitsarbeiter verdienen kann, allerdings im Ausmaß von maximal 2.020 Euro netto (= 2.693 Euro brutto) pro Arbeitgeber, wenn es sich bei diesem um einen Freiberufler oder um ein Unternehmen handelt.
Mit Rundschreiben Nr. 8626/2016 hat das NISF mitgeteilt, dass in folgenden Fällen kein Unternehmen vorliegt und somit bis zu 7.000 Euro netto/Jahr an denselben Gelegenheitsarbeiter gezahlt werden dürfen:
Personen, welche Lohnausgleich oder ähnliche Unterstützungsmaßnahmen beziehen, können weiterhin Gelegenheitsarbeit in Höhe von maximal 3.000 Euro netto/Jahr leisten.