Mit Januar 2016 wurde beim Nisf/Inps ein neuer bilateraler Solidaritätsfonds errichtet, an welchen Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern Beiträge entrichten müssen. Da die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen noch nicht veröffentlicht wurden, muss momentan der Beitrag nur von Betrieben mit über 15 Mitarbeitern bezahlt werden. Jene mit 5 bis 15 Mitarbeitern müssen den Beitrag rückwirkend ab Januar in einem zweiten Moment entrichten.
Höhe der Beiträge: