Mit Januar 2016 wurde beim Nisf/Inps ein neuer bilateraler Solidaritätsfonds errichtet, an welchen Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern Beiträge entrichten müssen. Da die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen noch nicht veröffentlicht wurden, muss momentan der Beitrag nur von Betrieben mit über 15 Mitarbeitern bezahlt werden. Jene mit 5 bis 15 Mitarbeitern müssen den Beitrag rückwirkend ab Januar in einem zweiten Moment entrichten.
Höhe der Beiträge:
- Firmen mit 6 bis 15 Mitarbeitern: 0,45 % (0,15 % zu Lasten Arbeitnehmer, 0,30 % zu Lasten des Betrieb)
- Firmen mit über 15 Mitarbeitern: 0,65 % (0,217 % zu Lasten Arbeitnehmer, 0,433 % zu Lasten des Betrieb)