Prämienberechnung Unfallamt (INAIL) • 2016

21.01.2016
  1. Auch heuer muss innerhalb 16. Februar 2016 die Prämie für die Unfallversicherung eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch beim Unfallamt eingereicht werden. Die Berechnungen, sowie die entsprechende Zahlung mittels Vordruck F24 werden wir für Sie termingerecht durchführen.

    Falls Sie eine der unten (Punkt b bis d) angeführten Begünstigungen in Anspruch nehmen können und möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung innerhalb Freitag, den 29. Jänner 2016.

  2. Reduzierung der Vorauszahlung: Die 2015 eingeführte Reduzierung wurde für das Jahr 2016 auf 16,61 % angehoben. Sollten Sie Anrecht auf diese Reduzierung haben, werden wir diese automatisch anwenden.

  3. Ratenzahlung: Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich. Sollten Sie dies wünschen, bitte um Mitteilung.

  4. Prämienreduzierungen
    Handwerker: Die Reduzierung der Prämie von 8,16 % für die Ausgleichszahlung des Jahres 2015 wurde genehmigt.
    Auch für 2016 kann um die Begünstigung angesucht werden. Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen wollen (Voraussetzung ist, dass sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit lt. D.Lgs 81/2008 eingehalten werden), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

    Baubetriebe: die Prämienreduzierung von 11,5% für die Ausgleichszahlung 2015 wurde auch heuer wieder genehmigt. Zu diesem Zweck muss eine entsprechende Eigenerklärung beim Unfallamt eingereicht werden, in welcher bestätigt wird, dass in den letzten 5 Jahren kein Urteil über einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen wurde.
    Wir werden Ihnen hierfür das entsprechende Formular zur Inanspruchnahme der Reduzierung zuschicken.

  5. Verringerung Vorschussprämie: Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Lohnkosten für 2016 geringer sein werden, als jene für 2015 (z. B. bei Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, um die entsprechende Meldung termingerecht einreichen zu können.

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