·
+39 0474 572900
·
info@graber-partner.com
de
it
Menü
Südtiroler
Unternehmen
Südtiroler
Unternehmen
Unsere Leistungen & Referenzen
Unternehmens- & Gesellschaftsgründung
Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung
Steuerberatung & Steuererklärung
Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung
Unternehmensberatung & Controlling
Immobilien & Vertragswesen
Internationale Unternehmen
Internationale Unternehmen
Unsere Leistungen & Referenzen
Gründung Gesellschaft
als GmbH in Italien
Gründung Betriebsstätte / Zweigstelle in Italien
Anmeldung Arbeitnehmer in Italien
Entsendung Mitarbeiter / Arbeitnehmer nach Italien
Direkte MwSt./USt.-Registrierung in Italien
Überschreitung Lieferschwelle Italien
Über uns
Netzwerk
Über uns & Netzwerk
Unsere
Mitarbeiter
Mandanten- &
Mitarbeiterportal gupa
Jobs &
Benefits
Leitbild &
Philosophie
Zertifizierungen & Auszeichnungen
Netzwerk &
Kooperationen
Neuigkeiten
Rundschreiben
News & Rundschreiben
News &
Rundschreiben
Lexikon &
häufige Fragen
Publikationen &
Gutachten
Elektronische Rechnung FAQ & Hilfe
Kontakt &
Anfahrt
Kontakt & Anfahrt
News & Rundschreiben
Prämienberechnung Unfallamt (INAIL)
• 2016
21.01.2016
Auch heuer muss innerhalb
16. Februar
2016
die Prämie für die Unfallversicherung eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch beim Unfallamt eingereicht werden. Die Berechnungen, sowie die entsprechende Zahlung mittels Vordruck F24 werden wir für Sie termingerecht durchführen.
Falls Sie eine der unten (Punkt b bis d) angeführten
Begünstigungen
in Anspruch nehmen können und möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung
innerhalb Freitag, den 29. Jänner 2016
.
Reduzierung der Vorauszahlung
: Die 2015 eingeführte Reduzierung wurde für das Jahr 2016 auf 16,61 % angehoben. Sollten Sie Anrecht auf diese Reduzierung haben, werden wir diese
automatisch
anwenden.
Ratenzahlung
: Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich. Sollten Sie dies wünschen, bitte um Mitteilung.
Prämienreduzierungen
Handwerker
: Die Reduzierung der Prämie von 8,16 % für die Ausgleichszahlung des Jahres 2015 wurde genehmigt.
Auch für 2016 kann um die Begünstigung angesucht werden. Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen wollen (
Voraussetzung ist, dass sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit lt. D.Lgs 81/2008 eingehalten werden
), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Baubetriebe
: die Prämienreduzierung von 11,5% für die Ausgleichszahlung 2015 wurde auch heuer wieder genehmigt. Zu diesem Zweck muss eine entsprechende Eigenerklärung beim Unfallamt eingereicht werden, in welcher bestätigt wird, dass in den letzten 5 Jahren
kein Urteil über einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit gegenüber dem Arbeitgeber
ausgesprochen wurde.
Wir werden Ihnen hierfür das entsprechende Formular zur Inanspruchnahme der Reduzierung zuschicken.
Verringerung Vorschussprämie
: Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre
Lohnkosten für 2016 geringer
sein werden, als jene für 2015 (z. B. bei Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, um die entsprechende Meldung termingerecht einreichen zu können.
Kontaktieren Sie uns!
Bitte auswählen
Herr
Frau
An
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Ich habe die
Privacy-Bestimmungen
gelesen und bin damit einverstanden.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
+39 0474 572900
info@graber-partner.com
Kontakt
Jetzt unverbindlich anfragen