Weitere Bestimmungen • 2016

13.01.2016

Verlängerung Vaterschaft:
Die Bestimmungen über den obligatorischen und fakultativen Vaterschaftsurlaub wurden für das Jahr 2016 verlängert. Die Pflichtabwesenheit des Vaters wurde dabei von ein auf zwei Tage erhöht.

Verlängerung Steuerbegünstigung für Rückkehr hochqualifizierter Personen:
Die Steuerbegünstigung in Form der Herabsetzung der Bemessungsgrundlage um 80 % bzw. 70 % für die bis 31.12.2015 aus dem Ausland zurückgekehrten hochqualifizierten Personen („rientro cervelli“) wurde um 2 Jahre verlängert. Für die ab 2016 zurückkehrenden hochqualifizierten Personen beträgt die Verminderung der Bemessungsgrundlage hingegen nur mehr 30 %.

Verlängerung der Beiträge/Voucher für arbeitende Mütter:

Arbeitende Mütter (selbständig und lohnabhängig) können auch für das Jahr 2016, nach Ende der Mutterschaft und alternativ zum Elternurlaub, um einen Beitrag für die Kinderbetreuung ansuchen.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol