Die Beitragsbegünstigung bei unbefristeten Neueinstellungen bzw. bei Umwandlungen eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde für das Jahr 2016 verlängert. Allerdings wurde die Begünstigung sowohl hinsichtlich der Höhe (vermindert von 8.060 € auf 3.250 € pro Jahr) als auch hinsichtlich der Laufzeit (von 3 auf 2 Jahre) herabgesetzt.
Die Begünstigung kann nur für Arbeitnehmer mit gewissen Voraussetzungen angewandt werden (z. B. mindestens 6 Monate kein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor Datum des Arbeitsbeginns). Für die Prüfung dieser Voraussetzungen, müssen die Daten für die Anmeldung vollständig ausgefüllt-und samt Auszug Arbeitsamt frühzeitig zugeschickt werden.
Lehrlinge und Hausangestellte bleiben von der Begünstigung weiterhin ausgeschlossen.