Arbeitnehmer, welche mindestens 20 Beitragsjahre vollendet haben und innerhalb 31.12.2018 die Voraussetzungen für die Altersrente erreichen, können, auf Antrag und mit Einverständnis des Arbeitgebers, in ein Teilzeitverhältnis wechseln. Die Arbeitszeit kann dabei zwischen 40 % und 60 % reduziert werden. Die Zeit-Differenz zum (nicht mehr gearbeiteten) Vollzeitarbeitsverhältnis wird dem Arbeitnehmer für Pensionszwecke figurativ gutgeschrieben, weshalb ihm hinsichtlich der Rente kein Nachteil entsteht.