Für Freiberufler mit MwSt.-Position, welche in keine andere Pflichtpensionskasse eingetragen sind, wurde der Beitragssatz in Höhe von 27,72 % für die Sonderverwaltung beim NISF („gestione separata“) unverändert beibehalten. Für die weiteren Kategorien wie z.B. Verwaltungsratsmitglieder und freie Mitarbeiter wurde der Beitragssatz hingegen auf 31,72 % (bzw. auf 24 % bei bereits anderwärtig pflichtversicherten Personen sowie Rentnern) angehoben.