Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen • 2016

08.01.2016

2016 wird wiederum die Möglichkeit gewährt, Baugrundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke, sowie Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften, steuerlich aufzuwerten. Hierfür sind eine beeidete Schätzung und die Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 8 % notwendig. Ausgenommen sind Grundstücke und Beteiligungen im Eigentum von Unternehmen. Die Schätzung und Zahlung der Ersatzsteuer hat innerhalb 30. Juni 2016 zu erfolgen.

Sollten Sie in absehbarer Zeit beabsichtigen, die genannten Vermögenswerte zu veräußern, empfehlen wir Ihnen, eine Aufwertung prüfen zu lassen.

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