Steuerabzug Erwerb von Möbeln • 2016

08.01.2016

Ebenfalls neu für 2016 ist die Einführung eines Steuerabzugs für den Erwerb von Möbeln durch „junge Paare“.

Die Regelung gilt bei Erwerb einer Erstwohnung (Hausbau oder Kauf) von Seiten verheirateter oder zusammenlebender Paare, welche seit 3 Jahren einen Haushalt bilden und einer von beiden das Alter von 35 Jahren nicht überschritten hat.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können beim Kauf der Möbel 50 % der getätigten Ausgaben (Obergrenze 16.000 Euro) von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Begünstigung ist auf 10 Jahre aufzuteilen.

Achtung: Diese Steuerbegünstigung ist nicht mit der Steuerbegünstigung für Wiedergewinnungsarbeiten und der Steuerbegünstigung für den Erwerb von Möbeln und Elektrogeräten im Rahmen der Wiedergewinnungsarbeiten kumulierbar.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen