Die Steuerbegünstigung für energetische Sanierungen ist für das gesamte Jahr 2016 weiterhin in Höhe von 65 % anwendbar. Sie gilt nun auch für den Ankauf oder Einbau von multimedialen Systemen zur Überwachung und Steuerung von Heizungs- und Klimaanlagen.
Für Wiedergewinnungsarbeiten können weiterhin 50 % der getätigten Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Dasselbe trifft auch für den Erwerb von Möbeln und Elektrohaushaltsgeräten im Rahmen von Wiedergewinnungsarbeiten zu.
Wie bisher sind die Begünstigungen auf 10 Jahre aufzuteilen und je nach durchgeführter Maßnahme durch einen Höchstbetrag begrenzt.