Aufwertung von Anlagegütern und Beteiligungen • 2016

08.01.2016

Für Kapitalgesellschaften wird erneut die Möglichkeit vorgesehen, Anlagegüter und Beteiligungen aufzuwerten. Für die Aufwertung von abschreibbaren Anlagegütern ist eine Ersatzsteuer von 16 % und für nicht abschreibbare Anlagegüter eine Ersatzsteuer von 12 % zu entrichten. Die Höhe der Ersatzsteuer und die Tatsache, dass die Aufwertung steuerlich erst ab 2018 (für Immobilien ab 2017) anerkannt wird, macht diese Aufwertungsmöglichkeit relativ unattraktiv.

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