2015 wurde ein neues Pauschalsystem für Kleinstunternehmen und –freiberufler eingeführt. Die zu erfüllenden Voraussetzungen haben jedoch dazu geführt, dass dieses System kaum anwendbar war.
Mit dem neuen Haushaltsgesetz wurden die Voraussetzungen überarbeitet und die zu niedrig angesetzten Erlösgrenzen angehoben. Abhängig von der Branche liegt die Höchstgrenze an jährlichen Erlösen nun zwischen 25.000 Euro und 50.000 Euro. Wir werden die in Frage kommenden Positionen prüfen und Sie bei Handlungsbedarf informieren.