Für Personen- und Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit, den Gesellschaftern innerhalb 30.09.2016 Vermögensgegenstände begünstigt zuzuweisen. Die Zuweisung ist für nicht betrieblich genutzte Immobilien und für Fahrzeuge vorgesehen. Es ist eine Ersatzsteuer von 8 % zu entrichten, welche auf die Differenz zwischen Marktwert und steuerlich anerkanntem Wert berechnet wird. Die Ersatzsteuer gilt jedoch nicht für die MwSt.