Begünstigte Zuweisung von Vermögenswerten der Gesellschaften • 2016

08.01.2016

Für Personen- und Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit, den Gesellschaftern innerhalb 30.09.2016 Vermögensgegenstände begünstigt zuzuweisen. Die Zuweisung ist für nicht betrieblich genutzte Immobilien und für Fahrzeuge vorgesehen. Es ist eine Ersatzsteuer von 8 % zu entrichten, welche auf die Differenz zwischen Marktwert und steuerlich anerkanntem Wert berechnet wird. Die Ersatzsteuer gilt jedoch nicht für die MwSt.

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