Einzelunternehmen wird nach Jahren wieder die Möglichkeit eingeräumt, betriebliche Immobilien begünstigt ins Privatvermögen zu überführen. Es handelt sich hier um eine Maßnahme, die vor allem bei bevorstehenden Betriebsschließungen von großer Bedeutung ist. In solchen Fällen ist eine Privatisierung zu Marktwerten notwendig, was zu erheblichen Belastungen aus der Sicht der Einkommenssteuer und MwSt. führen kann.
Durch das Haushaltsgesetz wird die Überführung ins Privatvermögen durch Zahlung einer Ersatzsteuer von 8 % ermöglicht. Begünstigt wird die Privatisierung auch dadurch, dass als Bemessungsgrundlage nicht der Marktwert, sondern der geringere Einheitswert herangezogen werden kann. Die Zahlung der Ersatzsteuer hat innerhalb 31.05.2016 zu erfolgen.