Wie bereits im Gesetzesentwurf vorgesehen, wird eine neue Investitionsförderung eingeführt. Diese gilt sowohl für Unternehmen als auch für Freiberufler und betrifft Investitionen in neue Anlagegüter, welche im Zeitraum vom 15.10.2015 – 31.12.2016 getätigt werden. Die Förderung gilt auch für den Erwerb mittels Leasing. Ausgenommen sind Investitionen in Immobilien und in Anlagegüter mit einem Abschreibungssatz von weniger als 6,5 % (relativ selten zutreffend).
Die Förderung besteht darin, dass für die steuerlichen Abschreibungen die Anschaffungswerte um 40 % erhöht werden können. Beispiel: Ein Anlagegut wird um 100.000 Euro angeschafft. Die steuerliche Abschreibung kann aufgeteilt auf die Abschreibungsdauer in Höhe von 140.000 Euro geltend gemacht werden.