Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter • 2015

15.12.2015

Das Thema der steuerlichen Absetzbarkeit von Geschenken hat besonders zur Weihnachtszeit große Aktualität, nachstehend finden Sie dazu einige Hinweise:

  1. Geschenke an Kunden/Lieferanten
    MwSt.: bis zu einem Einzelwert von 50 Euro ist diese voll absetzbar, darüber nicht mehr (wenn ein Geschenk aus mehreren Produkten besteht, so zählt der Gesamtwert, z. B. Geschenkkorb). Einkommenssteuer: bis zu einem Einzelwert von 50 Euro sind die Aufwände voll absetzbar, darüber ist die Absetzbarkeit auf 1,3 % des Umsatzes limitiert (ab 10 Mio. Umsatz liegt die Grenze bei 0,5 %). 
  2. Geschenke an Mitarbeiter
    Die MwSt. ist nicht absetzbar. Für Zwecke der Einkommenssteuer sind die Aufwände voll absetzbar. Es gilt allerdings zu beachten, dass Geschenke und Gutscheine über einem Betrag von 258 Euro für den Mitarbeiter einen Sachbezug darstellen, für welchen sowohl Einkommenssteuern, als auch Sozialabgaben zu entrichten sind. Geldgeschenke unterliegen in jedem Fall der Besteuerung.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen