Für die Absetzbarkeit von Spesen im Privatbereich spielt der Zeitpunkt der Zahlung eine entscheidende Rolle. So sind Spesen für Wiedergewinnungsarbeiten und energetische Sanierungen nur dann bereits 2015 absetzbar, wenn die entsprechende Zahlung 2015 getätigt worden ist. Dasselbe gilt für Zahlungen in einen Rentenzusatzfonds. Auch hier ist aufgrund der verzögerten Wertstellungen eine Zahlung innerhalb 28.12. empfehlenswert.