Werden betriebliche PKWs den Arbeitnehmern oder Verwaltern auch zur Privatbenutzung zur Verfügung gestellt, so ist diesen innerhalb 31.12.2015 ein Pauschalbetrag laut ACI-Tarifen in Rechnung zu stellen.
Ausgenommen davon sind PKWs, deren Privatgebrauch über den Lohnstreifen als Naturalentlohnung abgerechnet wird.